Lizenzbestimmungen | |
HINWEIS AN ALLE BENUTZER: LESEN SIE DIE
FOLGENDE RECHTLICHE VEREINBARUNG ("VEREINBARUNG") ÜBER DIE LIZENZVERGABE
DER VON NET-TREND FISCHER & PARTNER KG ("FISCHER & PARTNER")
HERAUSGEGEBENEN SOFTWARE ("SOFTWARE") SORGFÄLTIG DURCH. DURCH KLICKEN
AUF "AKZEPTIEREN" ODER DURCH INSTALLIEREN DER SOFTWARE ERKENNEN SIE ALS
NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSON DIESE VEREINBARUNG ALS FÜR SIE
VERBINDLICH AN UND WERDEN ZUM VERTRAGSPARTNER. WENN SIE NICHT MIT ALLEN
BEDINGUNGEN UND BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG EINVERSTANDEN SIND,
KLICKEN SIE AUF DIE SCHALTFLÄCHE "NICHT AKZEPTIEREN", UND BRECHEN SIE
DIE INSTALLATION DER SOFTWARE AB. 1. Lizenzvergabe: Fischer & Partner gewährt Ihnen hiermit zu Demonstrations- oder Evaluierungszwecken gemäss den Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung kostenlos eine einfache, zeitlich begrenzte, nicht übertragbare Berechtigung zur Benutzung eines Exemplars der angegebenen Softwareversion und der mitgelieferten Dokumentation ("Dokumentation"). Sie sind berechtigt, eine Kopie der Software auf einem Computer, einer Workstation, einem Organizer, einem Pager, einem programmierbaren Telefon oder einem anderen elektronischen Gerät zu installieren, für das die Software erstellt wurde (nachstehend "Client-Gerät"). Wenn die Software als Paket oder im Verbund mit weiteren Softwareprodukten lizenziert wird, gilt diese Lizenz für alle angegebenen Softwareprodukte, sofern auf der entsprechenden Preisliste oder Produktverpackung keine Einschränkungen der Nutzungsbedingungen für einzelne der Softwareprodukte angegeben sind. a. Verwendung: Die Software wird als Einzelprodukt lizenziert; sie darf ausserhalb der in Abschnitt 1 dargelegten Bedingungen nicht in mehreren Client-Geräten gleichzeitig installiert oder von mehreren Benutzern gleichzeitig verwendet werden. Die Software gilt als in einem "Client-Gerät" verwendet, wenn sie in den temporären Speicher (d. h. den Schreib-Lese-Speicher oder RAM) geladen oder im permanenten Speicher (z. B. Festplatte, CD-ROM oder anderes Speichergerät) des Client-Gerätes installiert wird. Sie sind im Rahmen der Lizenz berechtigt, eine Kopie der Software anzufertigen, sofern dies ausschliesslich für Sicherungs- oder Archivierungszwecke erfolgt. In diesem Fall muss die angefertigte Kopie jedoch alle Urheberrechtshinweise und sonstige Eigentumsrechtshinweise der Software enthalten. b. Verwendung im Server-Modus: Die Benutzung der Software auf einem Client-Gerät als Server-Anwendung ("Server") innerhalb einer Mehrbenutzer- bzw. Netzwerkumgebung ("Server-Modus") ist nur zulässig, wenn dies in der zugehörigen Preisliste oder Produktverpackung für die Software ausdrücklich gestattet ist. Für alle Client-Geräte bzw. "Arbeitsplätze", die jederzeit eine Verbindung zum Server aufbauen können, ist eine gesonderte Lizenz erforderlich. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese lizenzierten Client-Geräte oder Arbeitsplätze gleichzeitig an die Software angeschlossen werden oder ob auf die Software zugegriffen oder sie verwendet wird. Durch Verwendung von Software oder Hardware, durch die die Anzahl der gleichzeitig an die Software angeschlossenen und auf diese Software zugreifenden Client-Geräte oder Arbeitsplätze reduziert wird (z. B. Multiplex- oder Pooling-Hardware bzw. -Software), verringert sich nicht die Anzahl der insgesamt erforderlichen Lizenzen (d. h. Sie müssen genau über die Anzahl von Lizenzen verfügen, die der Anzahl getrennter "Front-End"-Eingänge der Multiplex- oder Pooling-Software bzw. -Hardware entspricht). Wenn die Anzahl der auf die Software zugreifenden Client-Geräte oder Arbeitsplätze die Anzahl der von Ihnen erworbenen Lizenzen übersteigt, müssen Sie zumutbare Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass die durch die Anzahl der erworbenen Lizenzen gesetzte Grenze nicht überschritten wird. Im Rahmen dieser Lizenz sind Sie berechtigt, für jedes lizenzierte Client-Gerät bzw. jeden lizenzierten Arbeitsplatz eine Kopie der Dokumentation anzufertigen oder herunterzuladen, sofern jede dieser Kopien sämtliche Urheberrechtshinweise und sonstige Eigentumsrechtshinweise der Originaldokumentation enthält. c. Benutzerabhängige Lizenzen: Wenn die Software gemäss den in der Rechnung oder auf der Verpackung enthaltenen Bestimmungen in Abhängigkeit der Nutzeranzahl lizenziert wird, können Sie so viele zusätzliche Kopien der Software auf Client-Geräten anfertigen, verwenden und installieren, wie in der Rechnung oder auf der Verpackung festgelegt. Sie müssen zumutbare Vorkehrungen treffen, um sicherzustellen, dass die Anzahl der Client-Geräte, auf denen die Software installiert wird, nicht die Anzahl der von Ihnen erworbenen Lizenzen übersteigt. Die vorliegende Lizenz berechtigt Sie, für jede der lizenzierten Software-Kopien eine Kopie der Dokumentation anzufertigen oder herunterzuladen, sofern diese Kopie alle Urheberrechtshinweise und sonstige Eigentumsrechtshinweise der Originaldokumentation enthält. 2. Gültigkeitsdauer: Diese Vereinbarung ist zeitlich unbegrenzt gültig, sofern sie nicht vorher durch einen der im folgenden genannten Gründe beendet wird. Diese Vereinbarung endet mit dem Ablauf des vereinbarten, in der Software unter dem Menüpunkt "Hilfe / Information" angegebenen Tages. Diese Vereinbarung endet automatisch, wenn Sie eine der darin angegebenen Einschränkungen oder anderen Anforderungen nicht einhalten. Nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung müssen Sie alle Kopien der Software und der Dokumentation vernichten. 3. Updates: Während der Gültigkeitsdauer dieser Vereinbarung ist diese Lizenz auf die durch Fischer & Partner hiermit gelieferte Softwarekopie beschränkt und bezieht sich nicht auf nachfolgende Versionen, Upgrades, Updates, Bearbeitungen oder Überarbeitungen, sofern nicht ein eigenständiger Wartungsvertrag abgeschlossen wird. Falls ein solcher Vertrag abgeschlossen wird, sind Sie berechtigt, während des auf der Rechnung oder Verpackung der Software angegebenen Zeitraums Überarbeitungen oder Updates der Software herunterzuladen, sobald Fischer & Partner diese über ein elektronisches Mailboxsystem, die Website oder andere Online-Dienste veröffentlicht. Nach Ablauf dieses Zeitraums entfallen alle Rechtsansprüche auf weitere Überarbeitungen oder Upgrades, bis Sie eine neue Software-Lizenz erwerben. 4. Eigentumsrechte: Die Software unterliegt dem Schutz durch entsprechende internationale Abkommen zum Schutz des Urheberrechts. Fischer & Partner und seine Zulieferer verfügen über alle Rechte an der Software, einschliesslich aller damit verbundenen Urheber-, Patent-, Marken- und anderen gewerblichen Schutzrechte sowie Rechte an Geschäftsgeheimnissen. Durch den Besitz, die Installation oder die Verwendung der Software erlangen Sie, abgesehen von den Nutzungsrechten, die Ihnen aufgrund dieser Vereinbarung ausdrücklich eingeräumt wurden, keinerlei Rechte des geistigen Eigentums an der Software. Alle angefertigten Kopien der Software und der Dokumentation müssen mit Urheberrechtshinweisen und sonstigen Eigentumsrechtshinweisen der jeweiligen Originalversion gekennzeichnet werden. 5. Einschränkungen: Sie sind nicht berechtigt, die Software zu verkaufen, zu vermieten, zu verleasen, zu verleihen, unterzulizenzieren oder weiterzuveräussern, gleichgültig ob im Austausch gegen oder ohne eine Gegenleistung. Ihnen ist es nicht gestattet, die Ergebnisse von etwaigen Benchmark-Tests, die Sie mit der Software durchführen, dritten Parteien ohne das vorherige schriftliche Einverständnis von Fischer & Partner zur Verfügung zu stellen. Sie verpflichten sich, dritten Parteien gegenüber (mit Ausnahme von solchen dritten Parteien, die vertraglich gegenüber Ihnen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind) die Nutzung der Software nicht zu gestatten und alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass eine unberechtigte oder unsachgemässe Nutzung der lizensierten Programme unterbleibt. Darüber hinaus müssen Sie verhindern, dass Dritte aus der Verwendung oder der Funktionalität der Software in Form von Timesharing, Dienstleistung oder einer anderen Abmachung Nutzen ziehen. Diese Einschränkung gilt nur dann nicht, wenn eine solche Verwendung in der zugehörigen Preisliste, Kaufquittung oder Produktverpackung der Software ausdrücklich gestattet ist. Die Ihnen im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Rechte dürfen unter keinen Umständen an Dritte übertragen werden. Die Software darf weder zurückentwickelt noch dekompiliert oder disassembliert werden. Fischer & Partner stellt Informationen, die zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computerprogramms mit der Software unerlässlich sind (§ 69 e UrhG), auf Anfrage gegen Erstattung der dann anfallenden Kosten zur Verfügung. Sie dürfen die Software weder vollständig noch teilweise verändern oder daraus abgeleitete Produkte anfertigen. Das Kopieren der Software oder Dokumentation ist nur im Rahmen der Bestimmungen der obigen Ziffer 1 zulässig. Sie dürfen keine Urheberrechtshinweise, sonstige Eigentumsrechtshinweise oder Etiketten von der Software entfernen. Alle nachstehend nicht ausdrücklich angegebenen Rechte sind Fischer & Partner vorbehalten. Fischer & Partner behält sich das Recht vor, nach Zusendung einer schriftlichen Mitteilung regelmässige Kontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung zu überprüfen. 6. Gewährleistung und Gewährleistungsausschluss: a. Beschränkte Gewährleistung: Fischer & Partner gewährleistet für die Dauer der Laufzeit dieses Vertrages, dass die Software mangelfrei, d.h. bei bestimmungsgemässer Benutzung in Übereinstimmung mit der in der Dokumentation enthaltenen Leistungsbeschreibung, funktioniert; unwesentliche Abweichungen sind dabei unbeachtlich. b. Rechte des Kunden: Machen Sie einen Mangel geltend, so ist Fischer & Partner zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Wenn es Fischer & Partner innerhalb einer angemessenen Frist nicht gelingt, einen von Ihnen geltend gemachten Mangel zu beheben, sind Sie berechtigt diesen Vertrag zu kündigen oder die Lizenzgebühren zu mindern (Minderung). Sobald Sie ihr Kündigungsrecht ausüben, endet Ihr Nutzungsrecht an der Software. In diesem Fall müssen Sie die Software von allen Speichermedien entfernen und sämtliche Kopien der Software zerstören und Fischer & Partner hiervon schriftlich Mitteilung machen. Stellt sich bei einer Nachforschung im Zusammenhang mit einem Gewährleistungsanspruch heraus, dass Fischer & Partner im Rahmen dieser Ziffer 6 nicht zur Gewährleistung verpflichtet ist, so ist Fischer & Partner berechtigt, die Nachforschung auf der Grundlage der aufgewendeten Zeit und Materialien zu den dann geltenden Fischer & Partner-Stundensätzen in Rechnung zu stellen. Diese beschränkte Gewährleistung gilt nicht, wenn der Mangel auf Unfall, Missbrauch oder falsche Verwendung zurückzuführen ist. c. Gewährleistungsausschluss: Über die hier angegebene beschränkte Gewährleistung hinaus WIRD KEINE WEITERGEHENDE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE SOFTWARE ÜBERNOMMEN. FISCHER & PARTNER ÜBERNIMMT KEINE GEWÄHRLEISTUNG DAFÜR, DASS DIE SOFTWARE UND DIE BEILIEGENDE DOKUMENTATION FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK GEEIGNET SIND. DIE AUSWAHL, INSTALLATION UND VERWENDUNG DER FÜR IHRE ZWECKE GEEIGNETEN SOFTWARE SOWIE DAS ERZIELEN DER GEWÜNSCHTEN ERGEBNISSE LIEGEN IN IHRER VERANTWORTUNG. 7. Haftungsbeschränkung: FISCHER & PARTNER HAFTET IHNEN FÜR ENTSTANDENEN SCHADEN NUR INSOWEIT ALS FISCHER & PARTNER VORSATZ ODER GROBE FAHRLÄSSIGKEIT ZUR LAST FÄLLT. DARÜBERHINAUS HAFTET FISCHER & PARTNER BIS ZUR HÖHE DES TYPISCHERWEISE VORAUSSEHBAREN SCHADENS AUCH FÜR SOLCHE SCHÄDEN, DIE FISCHER & PARTNER ODER DIE ERFÜLLUNGSGEHILFEN VON FISCHER & PARTNER IN VERLETZUNG EINER WESENTLICHEN VERTRAGSPFLICHT VERURSACHT HABEN. DIESE HAFTUNGSBEGRENZUNG GILT IM HINBLICK AUF ALLE SCHADENSERSATZANSPRÜCHE, UNABHÄNGIG VON IHREM RECHTSGRUND, INSBESONDERE AUCH IM HINBLICK AUF VORVERTRAGLICHE UND NEBENVERTRAGLICHE ANSPRÜCHE UND ANSPRÜCHE, DIE DARAUF BERUHEN, DASS EIN MANGEL DER SOFTWARE BEREITS BEI ABSCHLUSS DES VERTRAGES VORHANDEN WAR UND DIESER MANGEL VON FISCHER & PARTNER NICHT ZU VERTRETEN IST. DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG SCHRÄNKT EINE GESETZLICHE ZWINGENDE HAFTUNG NACH DEM PRODUKTHAFTUNGSGESETZ ODER EINE HAFTUNG FÜR ZUGESICHERTE EIGENSCHAFTEN NICHT EIN, SOWEIT DIE ZUGESICHERTE EIGENSCHAFT SIE GERADE VOR DEM EINGETRETENEN SCHADEN SCHÜTZEN SOLLTE. SIE SIND VERPFLICHTET, IN ANGEMESSENEN ABSTÄNDEN, JEDOCH MINDESTENS EINMAL PRO TAG, SICHERUNGSKOPIEN VON IHREN DATEN ANZUFERTIGEN. EINE VERLETZUNG DIESER PFLICHT GILT ALS MITVERSCHULDEN. 8. Exportkontrolle: Sie sind darauf hingewiesen worden dass die Software den Exportkontrollbestimmungen der Europäischen Union unterliegt und Sie erklären hiermit und verpflichten sich, dass die Software nicht für andere als zivile (nicht-militärische) Zwecke genutzt wird. Die Parteien verpflichten sich, im Hinblick auf die Beantragung etwaiger Genehmigungen und Erlaubnisse zusammenzuarbeiten. Sie erkennen jedoch an, dass es in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt, sämtliche Export- und Import-Bestimmungen zu beachten und dass Fischer & Partner nach dem ersten Verkauf an Sie innerhalb des ursprünglichen Verkaufslandes keine weitere Verantwortlichkeit trifft. 9. Hochrisikoaktivitäten: Die Software kann Fehler aufweisen und ist nicht für die Benutzung in Risiko-Umgebungen entwickelt oder vorgesehen, die fehlerfreien Betrieb voraussetzen, einschliesslich ohne Einschränkung beim Betrieb von Kernkrafteinrichtungen, Luftfahrtnavigations- oder Kommunikationssystemen, Luftverkehrskontrolleinrichtungen, Waffensystemen, lebenserhaltenden Maschinen oder sämtlichen anderen Anwendungen, bei denen Softwarefehler unmittelbare Gefahr für Leib oder Leben oder erhebliche Sachschäden nach sich ziehen können ("Hochrisikoaktivitäten"). Fischer & Partner lehnt deshalb jede vertragliche oder gesetzliche Gewährleistung für die Eignung der Software für mit einem hohen Risiko behaftete Aktivitäten ab. 10. Verschiedenes. Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Die Anwendung des einheitlichen UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Vereinbarung regelt alle Rechte für den Benutzer der Software und stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern dar. Während Ihrer normalen Geschäftszeiten und nach schriftlicher Vorankündigung hat Fischer & Partner das Recht, Ihnen einen Besuch abzustatten. Bei dieser Gelegenheit werden Sie Fischer & Partner oder ihren Vertretern etwaige Unterlagen im Hinblick auf die Software vorlegen. Die Kosten einer solchen erbetenen Überprüfung werden allein von Fischer & Partner getragen, es sei denn, eine solche Prüfung ergibt eine fehlende Zahlung oder einen ausstehenden Betrag zugunsten von Fischer & Partner von mehr als fünf Prozentpunkten (5%) der anfänglichen Lizenzgebühr für die Software. Falls sich durch die Prüfung herausstellt, dass Sie die Software in unerlaubter Weise nutzen, sind Sie verpflichtet, die Kosten der Prüfung zu erstatten. Diese Vereinbarung setzt alle weiteren Vereinbarungen hinsichtlich der Software und der Dokumentation ausser Kraft. Die Vereinbarung kann nur in Form eines schriftlichen Nachtrags durch einen entsprechend bevollmächtigten Vertreter von Fischer & Partner geändert werden. Die Parteien bestätigen, daß diese Vereinbarung auf gemeinsamen Wunsch in deutscher Sprache aufgesetzt wurde. 11. FISCHER & PARTNER-KUNDENDIENST: Wenn Sie Fragen zu diesen Bestimmungen und Bedingungen haben oder aus einem anderen Grunde Kontakt mit Fischer & Partner aufnehmen möchten, rufen Sie bitte unter der Nummer +49 345 2924700 an, senden Sie ein Fax an die Nummer +49 345 2924722, oder schreiben Sie an: NET-TREND Fischer & Partner KG, Hordorfer Straße 7, D-06112 Halle, Deutschland. Sie können uns auch auf unserer Website unter "http://www.fupkg.de" besuchen |